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   BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78   

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https://dejure.org/1978,1852
BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78 (https://dejure.org/1978,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 6 P 22.78 (https://dejure.org/1978,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 6 P 22.78 (https://dejure.org/1978,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalratsfähigkeit militärischer Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte - Beschäftigungsdienststellen - Heeresfliegerregiment - Stabsstaffel - Versorgungsstaffel - Fliegende Abteilung - Flugtechnische Abteilung - Personalratsfähige Dienststellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78
    Die Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle setzt voraus, daß zuvor zwischen den Leiter der entscheidenden Dienststelle und dem Leiter der betroffenen Dienststelle Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt ist (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - [Buchholz 238.37 § 92 BPersVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Vielmehr müssen diese organisatorischen Besonderheiten der Bundeswehr auch bei der Festlegung des militärischen Dienststellenbegriffs berücksichtigt werden, d.h., es muß in den einzelnen Befehlsebenen geprüft werden, ob die jeweiligen Einheiten und Verbände einen eigenständigen Aufgabenbereich und eine organisatorische Selbständigkeit besitzen, so daß sie als militärische Dienststellen anzusehen sind (Beschlüsse vom 19. April 1978 - BVerwG 6 P 22.78 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 1, vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 6 P 43.78 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 3 sowie vom 31. Juli 1978 - BVerwG 6 P 23.78 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 4).

    Vielmehr knüpft sie an die durch organisatorische Maßnahmen vorgegebenen tatsächlichen Voraussetzungen an (vgl. hierzu im einzelnen die Beschlüsse vom 19. April 1978 - BVerwG 6 P 22.78 -, a.a.O., 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 -, a.a.O., - BVerwG 6 P 43.78 -, a.a.O. und vom 31. Juli 1978 - BVerwG 6 P 23.78 -, a.a.O.).

    Das sind etwa Zuweisung des Arbeitsplatzes, Regelung des Dienstbetriebes, Dienstaufsicht, Arbeitseinteilung, Festsetzung der Arbeitszeit (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der dazwischen liegenden Pausen) (vgl. hierzu Beschluß vom 19. April 1978 - BVerwG 6 P 22.78 -, a.a.O.).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Wird die Mehrzahl der Angelegenheiten, die gem. § 75 oder § 76 BPersVG der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen, vom Dienststellenleiter wahrgenommen, ist von einer selbständigen Regelungskompetenz in personalvertretungsrechtlich relevanten Angelegenheiten und damit von einer Dienststelle iSv. § 6 BPersVG auszugehen (BVerwG 19. April 1978 - 6 P 22.78 - PersV 1979, 191; BVerwG 3. Juli 1991 - 6 P 18.89 - PersR 1991, 413).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4756/04
    Insofern könnte es fraglich sein, ob die für Beschäftigtendienststellen" geltenden Regelungen sowie Rechtsprechungsgrundsätze vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 1978 - 6 P 22.78 -, PersV 1979, 191 (193), und vom 31. Juli 1978 - 6P 23.78 -, PersV 1979, 338 (341); Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 25, hier uneingeschränkt Anwendung finden können.
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